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Amnesty International Report / Jahresbericht 2025

Auch der Amnesty International Report 2025 (Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) zeigt auf, dass indigene Völker weltweit internationale Unterstützung zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte benötigen. Im Folgenden finden Sie relevante Ausschnitte aus dem Jahresbericht in alphabetischer Reihenfolge nach Ländern sortiert:

Argentinien

Australien

Bangladesch

Bolivien

Brasilien

Chile

Demokratische Republik Kongo

Ecuador

Fidschi

Guatemala

Indien
Veränderungen in der Umweltpolitik untergruben Schutzgarantien für indigene Gemeinschaften und setzten sie der Gefahr von Vertreibung aus.

Diskriminierung
Die Behörden schoben im Mai 2025 mindestens 300 Muslim*innen, die im nordöstlichen Bundesstaat Assam lebten und die sie als „ausländische Staatsangehörige“ betrachteten, nach Bangladesch ab. Am 28. Mai kündigte die Regierung von Assam an, indigenen Gemeinschaften in „gefährdeten und entlegenen“ Regionen, vor allem in Bezirken mit muslimischer Mehrheit in den Grenzgebieten zu Bangladesch, Waffenscheine auszustellen, um ihnen mehr „Sicherheit“ zu geben.

Rechte indigener Gemeinschaften
Das Umweltministerium lockerte im September 2025 die Bestimmungen über die Umwidmung von Waldflächen und schwächte damit den Schutz indigener Gemeinschaften. Schutzgarantien in Bezug auf Infrastrukturprojekte wurden aufgehoben, was die Gefahr von Vertreibungen erhöhte, vor allem in nicht ausgewiesenen Waldgebieten.
Im Februar 2025 trat Regierungschef Biren Singh zurück – 21 Monate, nachdem im Bundesstaat Manipur bei Gewalt zwischen ethnischen Gruppen mehr als 250 Menschen ums Leben gekommen waren. Binnenvertriebene lebten auch weiterhin in Behelfslagern, in denen unmenschliche Bedingungen herrschten und sie nur unzureichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung, sanitären Einrichtungen und Nahrungsmitteln hatten.

Kambodscha

Kanada

Kolumbien
Trotz Friedensverhandlungen dauerten die bewaffneten Auseinandersetzungen und die damit einhergehenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht 2025 an. Hauptleidtragende der bewaffneten Konflikte und der Gewalt waren indigene, afrokolumbianische und kleinbäuerliche Gemeinschaften. Menschenrechtsverteidiger*innen waren wegen ihrer Aktivitäten nach wie vor hohen Risiken ausgesetzt.

Diskriminierung
Menschen, die auf dem Land bzw. in kleinbäuerlichen Gemeinschaften lebten, wurden besonders häufig Opfer massenhafter und mehrfacher Vertreibung – laut CODHES machten sie 90 Prozent der Betroffenen aus. Die restlichen 10 Prozent waren Angehörige indigener und afrokolumbianischer Gemeinschaften, die darüber hinaus auch besonders stark unter Zwangsisolierungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Verbindung mit dem bewaffneten Konflikt litten (40 Prozent).
Im Juni 2025 berichtete die Organisation Centro de Investigación y Educación Popular, dass die bewaffnete Gruppe EGC weiterhin das Einzugsgebiet des Atrato und seiner Nebenflüsse im Departamento Chocó kontrolliere. Die Machtausübung der bewaffneten Gruppe habe die Basisorganisationen der afrokolumbianischen und indigenen Gemeinschaften geschwächt, die diese Region seit jeher bewohnten.

Namibia
Indigene Gemeinschaften erhielten auch 2025 keine umfassende Wiedergutmachung für den unter der deutschen Kolonialherrschaft begangenen Völkermord.

Rechte indigener Gemeinschaften
Am 28. Mai 2025 beging Namibia erstmals einen Gedenktag zur Erinnerung an den Völkermord, den deutsche Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 an den OvaHerero und Nama begangen hatten. Trotz laufender Gespräche zwischen der namibischen und der deutschen Regierung weigerte sich Deutschland weiterhin, seiner rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, die Nachkommen der Nama und OvaHerero umfassend und wirkungsvoll für die Verbrechen der Kolonialzeit zu entschädigen. Damals wurden schätzungsweise 80 Prozent der OvaHerero und 50 Prozent der Nama getötet. Frauen und Mädchen wurden systematisch vergewaltigt und anderen Formen sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Die Schädel von Nama und OvaHerero, die in den von der deutschen Kolonialverwaltung in ganz Namibia errichteten Konzentrationslagern starben, waren an deutsche Universitäten und Museen verschickt worden, wo sie für rassistische und pseudowissenschaftliche Forschungszwecke benutzt wurden. Die OvaHerero und Nama sind bis heute Minderheiten in Namibia. Sie sind politisch unterrepräsentiert und haben nur begrenzte politische Einflussmöglichkeiten. In den Verhandlungen um Wiedergutmachung waren sie nicht wirksam vertreten. Auch 2025 forderten sie größtenteils vergeblich, dass ihnen die sterblichen Überreste ihrer während des Völkermords getöteten Vorfahren übergeben werden und dass die gestohlenen Artefakte, die sich nach wie vor in deutschen Museen und Universitäten befinden, nach Namibia zurückgebracht werden.

Nicaragua

Papua-Neuguinea

Paraguay

Philippinen

Russland

Uganda

Venezuela
LGBTI+ und Angehörige indigener Gemeinschaften wurden nach wie vor diskriminiert, und gesetzliche Vorhaben zu ihrem Schutz kamen nicht voran. Illegale Bergbauaktivitäten und Umweltzerstörung gaben weiterhin Anlass zur Sorge.

Rechte indigener Völker
Die Rechte indigener Völker wurden auch 2025 nicht ausreichend garantiert und geachtet.
Im Januar 2025 berichteten Angehörige des indigenen Volkes der Yekuana im Bundesstaat Amazonas, dass es aufgrund illegaler Bergbauaktivitäten auf ihrem Territorium zu einem Konflikt gekommen sei.
Im Oktober veröffentlichten digitale Medienkanäle die Nachricht, dass 14 Angehörige der indigenen Sanemá positiv auf Tuberkulose getestet worden waren. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten daraufhin den Mangel an verfügbaren Daten zu den Morbiditäts- und Sterblichkeitsraten in indigenen Gemeinschaften.

9. Mai 2026