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Die Rechte und die tatsächlichen Lebensbedingungen indigener Bevölkerungen spielen auch im Rahmen der Vereinten Nationen eine immer größer werdende Rolle. Am 1. Januar 2005 hat zum Beispiel die zweite von den Vereinten Nationen ausgerufene internationale Dekade der indigenen Völker begonnen.
Die folgenden Einrichtungen bei den Vereinten Nationen beschäftigen sich ausschließlich mit den Fragen indigener Völker:
Der Sonderberichterstatter
2001 beschloss die Menschenrechtskommission (2006 durch den Menschenrechtsrat abgelöst), einen Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten Indigener Völker (United Nations Special Rapporteur on the situation of human rights and fundamental freedoms of indigenous peoples) zu ernennen. Von 2001 bis 2008 nahm der Mexikaner Dr. Rodolfo Stavenhagen dieses Amt war.
Am 26. März 2008 ernannte der Menschenrechtsrat für zunächst eine Amtszeit von drei Jahren beginnend am 1. Mai 2008 Prof. S. James Anaya zum neuen Sonderberichterstatter. James Anaya lehrt an der juristischen Fakultät der Universität von Arizona, USA. Er ist spezialisiert auf Fragen des internationalen Menschenrechtsschutzes und insbesondere auf Fragen im Zusammenhang mit indigenen Bevölkerungen.
Aufgabe des Sonderberichterstatters ist es, Informationen über indigene Bevölkerungen zu sammeln und auszuwerten sowie dem Menschenrechtsrat Empfehlungen zur Verbesserung ihrer tatsächlichen und rechtlichen Situation vorzulegen. Sein Mandant umfasst die folgenden Hauptaufgaben:
Mehr Informationen finden Sie unter http://www2.ohchr.org/english/issues/indigenous/rapporteur/ oder http://unsr.jamesanaya.org/.
Das Expertengremium für Fragen indigener Völker
Das Expertengremium für Fragen indigener Völker (Expert Mechanism on the Rights of Indigenous Peoples) ist der 2008 geschaffene Nachfolger der Arbeitsgruppe für indigene Bevölkerungen, welche der Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte der Menschenrechtskommission zugeordnet war. Mit Ablösung der Menschenrechtskommission durch den Menschenrechtsrat wurde die Arbeitsgruppe für indigene Bevölkerungen durch das neue Expertengremium ersetzt.
Das Expertengremium besteht aus fünf Mitgliedern. Einmal jährlich findet in Genf, Schweiz eine große Sitzung des Expertengremiums statt, an der Vertreter von Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Indigenenorganisationen und sonstige Spezialisten zum Thema indigene Bevölkerungen teilnehmen dürfen. 2009 findet dieses Treffen zum zweiten Mal in der Zeit vom 10. bis zum 14. August 2009 statt. Aufgabe des Expertengremiums ist es, den Menschenrechtsrat mit Informationen zum Thema indigene Völker zu versorgen.
Die offizielle Homepage des Expertengremiums ist unter http://www2.ohchr.org/english/issues/indigenous/ExpertMechanism/index.htm abrufbar.
Das Ständige Forum über indigene Angelegenheiten
Das Ständige Forum über indigene Angelegenheiten (Permanent Forum on Indigenous Issues) wurde als ein Beratungsgremium des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen von diesem mit einer Resolution vom 28. Juli 2002 geschaffen. Es besteht aus 16 Mitgliedern, die jeweils für drei Jahre je zur Hälfte von nationalen Regierungen und Indigenenorganisationen gewählt werden. Seit 2002 findet ein jährliches Treffen (zuletzt im Mai 2009) im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York statt.
Die offizielle Homepage des Ständigen Forums lautet http://www.un.org/esa/socdev/unpfii/index.html.